Besteuerung von Termingeschäften

24.07.2024 – Frankfurter Allgemeine berichtet über Termingeschäfte

Es bewegt sich was in Sachen Termingeschäfte und deren Versteuerung! 2020 wurde bekanntermaßen die Besteuerung von Termingeschäften neu geregelt. Diese Neuregelung, dass Verluste aus Termingeschäften lediglich mit Einkünften derselben verrechnet werden dürfen und auch nur bis 20.000€, brachte viele Privatanleger in ernsthafte Schwierigkeiten. Die Finanzämter setzten in diversen Fällen, trotz ggf. hoher Verluste, hohe Gewinne an. Dem entsprechend stellten sie auch hohe Steuerforderungen.

Was der Bundesfinanzhof (BFH) dazu sagt, können Sie im Artikel der „Frankfurter Allgemeine“ nachlesen.

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