Es tut sich was beim Thema Besteuerung von Termingeschäften.
Kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) die mit dem Jahr 2020 eingeführte Begrenzung der Verlustverrechnung aus Termingeschäften als Verstoß gegen das Grundgesetz eingestuft. Der BFH hat nicht nur eine Benachteiligung von Termingeschäften gegenüber anderen Kapitalanlagen, sondern zusätzlich eine ungleiche Behandlung von Gewinnen und Verlusten festgestellt. Diese Feststellung dürfte sich nicht nur auf die Zukunft, sondern auch auf die jüngste Vergangenheit auswirken, nämlich rückwirkend bis 2020. Endgültige Rechtskraft ist allerdings erst erreicht, wenn der Bundesrat zugestimmt hat.
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