Eröffnung von Positionen
Die anfängliche Margin-Voraussetzung wird vor Eröffnung jeder neuen Position, die eine Margin voraussetzt, errechnet. Fortfolgend werden permanent die zur Verfügung stehenden Sicherheiten mit den laufenden Positionen zu deren Aufrechterhaltung abgestimmt. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für neue Positionen ständig abgeglichen. Dabei werden auch die von der Börse ggf. veränderten Margin-Voraussetzungen einbezogen. Der Abgleich wird vom System in der Regel minütlich vorgenommen; rechtliche Verbindlichkeiten und insbesondere einen rechtlich verbindlichen Schutz vor Verlusten stellt dies aber nicht dar. Bei Ausfällen gleich welcher Natur besteht kein Anspruch auf Ersatz. Jeder Kunde ist für seine Positionen und die daraus resultierenden Risiken selbst verantwortlich.