Handelsregeln für den Handel mit Futures-Kontrakten
Zum 01.Januar 2023 sind für Privatkunden (deutscher Kleinanleger) mit Wohnsitz in Deutschland neue Handelsregeln für den Handel mit Futures-Kontrakte in Kraft. Grundlage dafür ist die "Allgemeinverfügung - Produktintervention bezüglich Futures vom 30.September 2022 - GZ: WA 35-Wp 5427/00001#00273" der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) (siehe PDF-Anlage).
Im Einzelnen:
Für Privatkunden mit Wohnsitz in Deutschland (deutscher Kleinanleger) mussten auf Grund regulatorischer Änderungen durch die BaFin die Handelsregeln angepasst werden um auch weiterhin den Handel mit Futures-Kontrakten diesem Personen- und Kundenkreis zu ermöglichen.
Im Kern verzichtet der Broker auf die obligatorische Nachschusspflicht.
Die Änderungen betreffen die Futures-Positionen, welche von deutschen Kleinanlegern am oder nach dem 1. Januar 2023 abgeschlossen wurden/werden.
Die betreffende Änderung für Privatkunden (deutscher Kleinanleger) mit Wohnsitz in Deutschland besteht darin, dass keine Nachschusspflicht auf Futures-Positionen mehr besteht. Der Ausschluss einer Nachschusspflicht bedeutet, dass der Kunde nicht mehr für Verluste gegenüber dem Broker hafteten muss, welche die bestehende Barmittel übersteigen, die anfänglich für den Futures-Handel bereitgestellt wurden. Um den Ausschluss der Nachschusspflicht aber auch praktisch umzusetzen, müssen folgerichtig auch die Sicherheitsleistungen (Margin), welche vor Eröffnung eine Futures-Kontraktes hinterlegt sein müssen, dem Risiko angepasst werden. Dies gilt auch für die Margin-Anforderung (Sicherheitsleistung) zur Aufrechterhaltung von Futures-Kontrakten.
Im Einzelnen:
- Um die anfänglichen Anforderungen zur Eröffnung eines Futures-Kontraktes zu erfüllen, muss ausreichend Bargeld auf dem Depot vorhanden sein. Zusätzlich können auch Nettogewinne aus offenen Futures-Positionen dazu genutzt werden. Allerdings kann jetzt kein anderes verfügbares Eigenkapital aus dem Depotkonto als Sicherheit für Futures-Positionen verwenden werden, welches beispielsweise aus der Beleihung von Aktienpositionen besteht.
- Um Margin Anforderungen zu erfüllen, werden nur die Gelder berücksichtigen, die zur Erfüllung anfänglicher Marginanforderungen genutzt wurden. Zusätzlichen können auch die Nettogewinne aus offenen Futures-Positionen genutzt werden.
- Sollten wegen einer Kursentwicklung des/der Futures-Kontrakte die Barmittel nicht mehr ausreichen, welche zur verfügen stehen um die Marginanforderungen zu erfüllen, können alle oder Teile der offenen Futures-Positionen liquidiert (geschlossen) werden. Dies kann auch ohne vorherige Benachrichtigung für die Gelegenheit Bargeld nachzuschiessen (Margin Call) erfolgen. Dies ist dem Broker entsprechend der Kundenvereinbarung und regulatorischer Vorschriften nach eigenem Ermessen jederzeit erlaubt. Dies deshalb, weil Kursbewegungen plötzlich und überdurchschnittlich umfangreich erfolgen können und somit schlicht nicht die Zeit bleibt um Bargeld rechtzeitig zu überweisen
- Es können alle Barmittel auf dem Depot, die nicht zur Erfüllung anderer Marginanforderungen bereits genutzt werden, für den Futures-Handel verfügbar gemacht werden. Dies bedeutet, dass dann auf das gesamte freie Bargeld zur Margin-Erfüllung durch den Broker zurückgegriffen werden kann, um die Futures-Positionen aufrechtzuerhalten. Es würde auch bedeuten, dass auf freies Bargeld zurückgriffen wird, um ggfl. notwendige Nachschussanforderungen zu erfüllen.
Damit auch weiterhin der Futures-Handel nach den neuen Regeln organisiert und aufrechterhalten werden kann, müssen die Marginanforderungen für Privatkunden (deutscher Kleinanleger) mit Wohnsitz in Deutschland angepasst werden, indem
- die Intraday-Margin-Reduzierung, die zuvor für bestimmte Futures verfügbar waren, abgeschafft werden mussten.
und
- die Margin-Anforderung für Margin über 50.000 EUR verdoppelt werden.
- Ein Beispiel: Also beträgt die normale Margin 75.000, werden jetzt 50.000 + 2x 25.000 = 100.000 berechnet.
- Futures mit identischen Basiswert werden zusammengefasst, wobei die Erhöhung auf den Kombieinschuss angewandt wird, quasi wird dies als eine einzige Position betrachtet.
Die neuen Einschussregeln gelten für Futures-Positionen, die am oder nach dem 1. Januar 2023 auf dem Depot eröffnet wurden bzw. werden.
BaFin Allgemeinverfügung PDF herunterladen
Stand: 2024/01