Anspruch auf Handelsgebühren besteht bei jedem Orderauftrag und auf alle Ordertypen.
Die angezeigten Handelsgebühren sind Endpreise. In diesen sind alle Börsen- und sonstigen Fremdkosten enthalten, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind. Dies ist beispielsweise beim Handel mit OTC / Pinksheet - Werten der Fall.
Im Zusammenhang mit der Nutzung des Smart Routing-Service werden Orderaufträge zu einer Börse geroutet, die den besseren Preis bietet, welche allerdings höhere Gebühren berechnet. Alle Börsengebühren, Sondergebühren und sonstige Kosten werden immer auf den Einzelwert berechnet.
Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise, wie für neue Orders, die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Aktien erteilen, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet. Weitere Informationen zu Teilausführungen, Preisänderungen und Stornierungen finden Sie auf unserer Internetseite unter „Sonstige Gebühren und Zinsen“.
Für Kunden, die eine nichtmarktfähige (non marketable) limitierte Order mit einer unüblichen Stückzahl direkt an die New York Stock Exchange schicken, könnten gegebenenfalls Zusatzkosten anfallen. Derartige Orderaufträge könnten auf dem Parkett separat bearbeitet werden, dafür kann gegebenenfalls eine Gebühr erhoben werden. In einem solch sehr seltenen Fall wird der betreffende Kunde vorher kontaktiert.
Für Orderaufträge in Großbritannien, Irland, Frankreich, Italien und der Schweiz können zusätzliche staatliche Zwangsabgaben, auch als Finanztransaktions- oder Stempelsteuern bezeichnet, fällig werden. Diese werden direkt an den Kunden weitergegeben und somit dem Kundenkonto belastet:
Großbritannien max. 0,5%
Irland max. 1,00%
Schweiz max. 0,075%
Für Frankreich und Italien wird entsprechend dem aktuellen Stand vom Dez. 2015 beim Erwerb von Aktien französischer und italienischer Unternehmen mit definierter Mindestmarktkapitalisierung eine Finanztransaktionssteuer automatisch einbehalten, die sich auf max. 0,2% vom Transaktionswert beläuft.