Anspruch auf Handelsgebühren besteht bei jedem Orderauftrag und auf alle Ordertypen. Die angezeigten Handelsgebühren sind Endpreise. In diesen sind alle Börsen- und sonstigen Fremdkosten enthalten, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind. Es werden keine Provisionen für US-Ausübungen und US-Zuteilungen erhoben.
Orderaufträge, welche über von AGORA direct™ vermittelte Depots übermittelt werden, berücksichtigen Börsengebühren bei der Entscheidung, wohin eine Order geroutet wird. Um Börsengebühren für eine Ausführung zu umgehen oder zu minimieren, kann es unter bestimmten Umständen vorkommen, dass eine handelsfähige Order zu einer Börse geroutet wird, die aktuell nicht den besten nationalen Geld/Brief-Kurs („national best bid or offer“, kurz: NBBO) anbietet, aber gewillt ist, die Order zum NBBO auszuführen. Bei dieser Routing-Methode fällt für den Kunden grundsätzlich eine geringere Ausführungsgebühr an. In Fällen, in denen eine Order zur Vermeidung oder Senkung von Börsengebühren zu einer Börse geroutet wird, die aktuell nicht den NBBO ausweist, ist dem Kunden aber der NBBO-Kurs zum Zeitpunkt des Orderroutings garantiert.
Kommen wegen hohem Volumen oder gesonderter Vereinbarungen Volumenschwellenwerte zum Tragen, werden diese auf Basis des kumulierten monatlichen Handelsvolumens angesetzt, in das alle zum Zeitpunkt des Handels bestehenden Optionskontrakte eingerechnet werden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet. Wenn beispielsweise in einem Monat 12.000,00 US-Kontrakte gehandelt wurden, werden die Gebühren wie folgt berechnet: 10.000,00 Kontrakte zu 2,90 USD / 2.000 Kontrakte zu 2,20 USD.
Eine US-Aufsichtsgebühr für Optionen („Options Regulatory Fee“, kurz: ORF) kann von folgenden Börsen erhoben werden: AMEX, BATS, BOX, CBOE, CBOE2, ISE, GEMINI, MIAX, NOM, NASDAQBX, PCX, PHLX und beträgt 0,0404 USD pro Kontrakt.
US-Clearinggebühren können fällig werden für Ausführungen, die im Kundenkonto bei der OCC verrechnet werden. Dies betrifft grundsätzlich „Privatkunden“ und „Professionalkunden“. Die Gebühr beträgt 0,041 USD pro Kontrakt, ab 2.000,00 Kontrakte aber nur 46,00 USD pro Transaktion.
Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und Sie anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig.
Bei Kombinationsorders werden die Mindestgebühren jeweils für die einzelnen Kombinationen-Order-Bestandteile angewandt.