Allgemeine OrderregelnKosten fallen für jegliche Art von Orderausführungen und/oder Ordertypen an. Diese werden nach dem jeweils gültigen von AGORA direct™ bereitgestellten Leistungs- und Preisverzeichnis vom depotführenden Institut in der Währung, in der die Leistung erbracht wird, berechnet, sofern dies nicht anders angegeben ist. Die anfallenden Kosten werden direkt bei Leistungserbringung, sofern möglich und sofern nicht anders angegeben, dem Kundendepot berechnet. Zu den oben aufgeführten Kosten können sich im Einzelfall Fremdspesen, länderspezifische Fremdkosten (wie z.B. Steuern), Gebühren und/oder Zinsen hinzuaddieren, die ebenfalls dem Kundendepot berechnet werden.Die Orderausführungskosten werden über die Handelszugänge des depotführenden Institutes vor der finalen Ordererteilung angezeigt, sollte dies nicht erfolgen ist der Kunde verpflichtet die Order erst zu erteilen, wenn er sich über die Kosten informiert hat. Kosten für weiterführende Nebendienstleistungen (z.B. die Bereitstellung von Echtzeitkursen u.a.) werden entsprechend den jeweils zugrundeliegenden Regeln und/oder Vereinbarungen gesondert berechnet und dem Kundendepot belastet.
FremdspesenFremdspesen sind Börsen-, Clearing-, Regulations-, Transaktionsgebühren und Steuern. Fremdspesen und ergänzende Gebühren sind Kosten, die vom depotführenden Institut für Dritte gesondert berechnet und eingezogen werden können. Diese decken die Abwicklungskosten der Börsengeschäfte ab. In vielen Fällen sind diese Kosten bereits in den oben aufgeführten Handelsgebühren enthalten. An einigen wenigen Handelsplätzen sind die externen Kosten hochvariabel, sodass diese gesondert berechnet werden müssen. Diese Kosten sind Börsen-, Clearing-, Regulations-, Transaktions-, Übernachthaltegebühren und/oder Stempel-/Finanztransaktionssteuern. Diese Kosten unterliegen fortlaufenden Änderungen und werden mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ermittelt, gleichwohl kann AGORA direct™ keine Gewähr weder für die Richtigkeit noch für Vollständigkeit übernehmen.Sollte der Kunde bei der Ordererteilung Abweichungen zu den veröffentlichten Preisen und Gebühren inkl. der Fremdspesen und ergänzenden Gebühren feststellen, so muss er den Ordervorgang abbrechen. Unterlässt er dies, so gehen etwaige Nachteile in jedem Fall allein zu seinen Lasten. Unter "sonstige Gebühren" können Sie diese einsehen.
HaftungsausschlussAlle hier genannten Preise, Gebühren, Zinsen, Pauschalen, Steuern, Abgaben und sonstigen entgeltlichen Zahlungen (nachfolgend Kosten genannt) beinhalten die Kosten, welche im Zusammenhang mit der Erbringung von den Dienstleistungen stehen und werden vom depotführenden Institut erhoben. Das depotführende Institut wird die Kosten von dem Kundendepot einziehen.AGORA direct™ haftet nicht für Kosten, die vom Depot durch das depotführende Institut eingezogen wurden oder anderweitig vom Depotinhaber verlangt wurden. Der Depotinhaber kann jederzeit Auskunft über die Internetseite www.agora-direct.com oder per E-Mail an leistung@agora-direct.com über die aktuellen Kosten erhalten. Alle Informationen über Kosten werden mit großer Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt, aber grundsätzlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. AGORA direct™ und der Depotinhaber stehen in keinem entgeltlichen Verhältnis, folglich besteht für den Depotinhaber keine Möglichkeit Rechte von AGORA direct™ direkt in Bezug auf die Kosten einzufordern. Die Rechtsbeziehung und allen daraus folgenden gegenseitigen gesetzlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich des Depots des Depotinhabers, sowie der allgemeinen Beziehung zum depotführenden Institut basiert auf den während des Depoteröffnungsprozesses dem Depotinhaber bereitgestellten und zur Kenntnis gebrachten Vereinbarungen (engl. Agreements) des depotführenden Institutes. Die Leistungen der AGORA direct™ und ggf. dritter Dienstleister wird in den jeweiligen Kundenvereinbarung und den Allgemeinen Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen geregelt.
Zusätzliche Hinweise zur Abrechnung von OrdergebührenProvisionen/Gebühren gelten für alle Orderarten und -typen.Im Zuge der Ordererteilung werden immer die vollständigen Handelsgebühren, welche Endpreise sind, angezeigt. In diesen sind die Börsen- und sonstigen Fremdkosten enthalten.Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden.Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20.000,00 USD und erhalten eine Ausführung über 10.000,00 USD Nennwert. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und erhalten eine Ausführung für die verbleibenden 10.000,00 USD Nennwert. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen über 10.000,00 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
Hinweise für den Anleihehandel in Europacolumn01column02column03column04column05column06column07column08column09column10column11column12column13column14column15Euronext Bonds externe Gebühren Börsengebühr0,04% pro Trade (min. 2,00 EUR)Abrechungsgebühr0,10 € pro TradeAbwicklungskosten werden derzeit auf 0,00 gesetzt, allerdings sind Änderungen vorbehalten.Die Börse erhebt zusätzlich eine Gebühr von 2,00 EUR für jede Order, die über das von der Börse festgelegte zulässige Verhältnis zwischen Order und Ausführen von 5:1 hinausgeht. In diesem Verhältnis werden neue und geänderte Orders berücksichtigt, jedoch keine Stornierungen.Externe Gebühren werden basierend auf dem Handelswert berechnet. Der Handelswert definiert sich: Nominalwert multipliziert mit dem Preis in Prozent geteilt durch 100.Provisionen/Gebühren gelten für alle Orderarten und -typenIm Zuge der Ordererteilung werden immer die vollständigen Handelsgebühren, welche Endpreise sind, angezeigt. In diesen sind die Börsen- und sonstigen Fremdkosten enthalten.Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden.Beispiel: Sie übermitteln eine Order über 200 Unzen, wovon 100 Unzen zur Ausführung kommen. Sie passen die Order für die verbleibenden 100 Unzen an, woraufhin diese ebenfalls zur Ausführung kommt. Die Mindestgebühr wird in diesem Fall für beide Ausführungen, für je 100 Unzen erhoben. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
Hinweise für den Anleihehandel in Hong Kongcolumn01column02column03column04column05column06column07column08column09column10column11column12column13column14column15Hongkong Stock Exchange (SEHK) Börsengebühr0,005% des Handelswertes + 0,50 HKD pro 1 TradeAbrechungsgebühr0,002% des Handelswertes (min. 2,00 HKD)Stempelsteuer0,1% werden weitergegeben für AktienausführungenSFC-Transaktionsabgabe0,0027% werden weitergegeben für Aktien- und OptionsscheinausführungenProvisionen/Gebühren gelten für alle Orderarten und -typenBörsenhandelsgebühren, Börsenhandelstarife, CCASS-Abwicklungspauschalen und CCASS-Depotgebühren sind bei den Gebühren inbegriffen. Staatliche Stempelsteuern (0,1%, aufgerundet auf den nächsten ganzen Wert (1,00), dies gilt nur für Aktien) und SFC-Transaktionsteuern (0,003% gilt für Aktien und Optionsscheine) werden direkt an den Kunden weitergegeben. Beachten Sie dazu die Angaben in Ihren Depotauszügen.Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden.Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20.000,00 USD und erhalten eine Ausführung über 10.000,00 USD Nennwert. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und erhalten eine Ausführung für die verbleibenden 10.000,00 USD Nennwert. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen über 10.000,00 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
StaatsanleihenStaatsanleihen werden von Staaten begeben. Zudem gibt es sogenannte öffentliche Anleihen der Gebietskörperschaften, wie zum Beispiel von Berlin.
BundesanleihenDie Bundesanleihe ist die Staatsanleihe für Deutschland. Sie dient der Finanzierung des deutschen Staates.
PfandbriefePfandbriefe sind Anleihen, die von Pfandbriefbanken oder Hypothekenbanken ausgegeben werden. Sie sind zum Beispiel durch Immobilien-, Schiffshypotheken oder Grundschulden gedeckt.
Festverzinsliche AnleihenFestverzinsliche Anleihen haben bis zum Laufzeitende eine gleichbleibende Verzinsung.
Anleihen mit variablen Zinsen (Floatern)Die Zinsperiode bei variabel verzinslichen Anleihen wird vom Emittenten nach jeder Zinsperiode neu festgelegt. In der Regel richtet sich der Zinssatz nach bestimmten Referenz-Zinssätzen.