Handel von Optionen

Obwohl man Optionen schon lange an der Börse handeln kann, sind sie dennoch für viele Privatanleger immer noch unbekannt. Entstanden aus dem damaligen Tulpenzwiebel-Handel sind sie inzwischen ein lukratives Finanzinstrument. Dennoch ist der Handel mit Optionen auf vielen traditionellen Depots nach wie vor nicht möglich.

Mit Ihrem Depot sind Sie weltweit an ca. 30 Options-Börsenplätze angeschlossen, an denen Sie viele verschiedenste Options-Strategien und zu günstigen Preisen handeln können.

Börsenplätze Weltweit

Deutschland ab
1,98 EUR
Europa ab
2,00 EUR
USA ab
1,85 USD
Schweiz ab
3,85 CHF
Singapur ab
3,50 USD
Preistabelle internationale Handelsplätze
Ordergebühren für Aktien- und Index-Optionen
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Börse inWährungOrdergebühr*Besonderheit
DeutschlandEUR1.98 ab dem 751 Kontrakt nur 1,85 EUR pro Kontrakt pro Order
GroßbritannienGBP3,35plus Steuer (siehe Fremdspesen)
HongkongHKD35,00Keine weiteren Besonderheiten
JapanJPY490,00Keine weiteren Besonderheiten
SchweizCHF3,85ab dem 751 Kontrakt nur 2,95 CHF pro Kontrakt pro Order
USAUSD1,85Für S&P 500 Stock Index-Option (SPX)
USAUSD3,25ab dem 751 Kontrakt nur 2,45 USD pro Kontrakt pro Order
AustralienAUD5,00Keine weiteren Besonderheiten
BelgienEUR2,00ab dem 751 Kontrakt nur 1,85 EUR pro Kontrakt pro Order
FrankreichEUR2,00 ab dem 751 Kontrakt nur 1,85 EUR pro Kontrakt pro Order
IndienINR45,00Handel ist nur indischen Reisepassinhabern möglich
ItalienEUR2,00+ Steuer (siehe Fremdspesen)
KanadaCAD2,99ab dem 751 Kontrakt nur 2,45 CAD pro Kontrakt pro Order
MexikoMXN95,00 Keine weiteren Besonderheiten
NiederlandeEUR2,00ab dem 751 Kontrakt nur 1,85 EUR pro Kontrakt pro Order
NorwegenNOR27,50Keine weiteren Besonderheiten
SchwedenSEK27,50 mindestens aber immer 1,35 % des Handelswertes
Singapur - SGDSGD8,00 Keine weiteren Besonderheiten
Singapur - USDUSD3,50Keine weiteren Besonderheiten
SpanienEUR2,00ab dem 751 Kontrakt nur 1,85 EUR pro Kontrakt pro Order
SüdkoreaKRW1.995mindestens aber immer 0,32 % des Handelswertes

* Die Ordergebühr versteht sich pro Kontrakt

Hinweis: Mengenvergünstigungen für private und institutionelle Händler möglich.
Für Vieltrader, Premiumhändler oder Heavytrader sowie für gewerbliche Händler und Vermögensverwalter erarbeiten wir gerne individuell auf Sie abgestimmte Kommissionen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu über unser Kontaktformular.

Zusätzliche Hinweise zu Ordergebühren

Beim Kauf/Verkauf von Optionen und Optionsstrategien

Allgemeine Orderregeln

Kosten fallen für jegliche Art von Orderausführungen und/oder Ordertypen an. Diese werden nach dem jeweils gültigen von AGORA direct™ bereitgestellten Leistungs- und Preisverzeichnis vom depotführenden Institut in der Währung, in der die Leistung erbracht wird, berechnet, sofern dies nicht anders angegeben ist. Die anfallenden Kosten werden direkt bei Leistungserbringung, sofern möglich und sofern nicht anders angegeben, dem Kundendepot berechnet. Zu den oben aufgeführten Kosten können sich im Einzelfall Fremdspesen, länderspezifische Fremdkosten (wie z.B. Steuern), Gebühren und/oder Zinsen hinzuaddieren, die ebenfalls dem Kundendepot berechnet werden.

Die Orderausführungskosten werden über die Handelszugänge des depotführenden Institutes vor der finalen Ordererteilung angezeigt, sollte dies nicht erfolgen ist der Kunde verpflichtet die Order erst zu erteilen, wenn er sich über die Kosten informiert hat. Kosten für weiterführende Nebendienstleistungen (z.B. die Bereitstellung von Echtzeitkursen u.a.) werden entsprechend den jeweils zugrundeliegenden Regeln und/oder Vereinbarungen gesondert berechnet und dem Kundendepot belastet.

Fremdspesen

FS = Fremdspesen sind Börsen-, Clearing-, Regulations-, Transaktionsgebühren und Steuern. 

Fremdspesen und ergänzende Gebühren sind Kosten, die vom depotführenden Institut für Dritte gesondert berechnet und eingezogen werden können. Diese decken die Abwicklungskosten der Börsengeschäfte ab. In vielen Fällen sind diese Kosten bereits in den oben aufgeführten Handelsgebühren enthalten. An einigen wenigen Handelsplätzen sind die externen Kosten hochvariabel, sodass diese gesondert berechnet werden müssen. Diese Kosten sind Börsen-, Clearing-, Regulations-, Transaktions-, Übernachthaltegebühren und/oder Stempel-/Finanztransaktionssteuern. Diese Kosten unterliegen fortlaufenden Änderungen und werden mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ermittelt, gleichwohl kann AGORA direct™ keine Gewähr weder für die Richtigkeit noch für Vollständigkeit übernehmen.

Sollte der Kunde bei der Ordererteilung Abweichungen zu den veröffentlichten Preisen und Gebühren inkl. der Fremdspesen und ergänzenden Gebühren feststellen, so muss er den Ordervorgang abbrechen. Unterlässt er dies, so gehen etwaige Nachteile in jedem Fall allein zu seinen Lasten. Unter "sonstige Gebühren" können Sie diese einsehen.

Haftungsausschluss

Alle hier genannten Preise, Gebühren, Zinsen, Pauschalen, Steuern, Abgaben und sonstigen entgeltlichen Zahlungen (nachfolgend Kosten genannt) beinhalten die Kosten, welche im Zusammenhang mit der Erbringung von den Dienstleistungen stehen und werden vom depotführenden Institut erhoben. Das depotführende Institut wird die Kosten von dem Kundendepot einziehen.

AGORA direct™ haftet nicht für Kosten, die vom Depot durch das depotführende Institut eingezogen wurden oder anderweitig vom Depotinhaber verlangt wurden. Der Depotinhaber kann jederzeit Auskunft über die Internetseite www.agora-direct.com oder per E-Mail an leistung@agora-direct.de über die aktuellen Kosten erhalten. Alle Informationen über Kosten werden mit großer Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt, aber grundsätzlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. AGORA direct™ und der Depotinhaber stehen in keinem entgeltlichen Verhältnis, folglich besteht für den Depotinhaber keine Möglichkeit Rechte von AGORA direct™ direkt in Bezug auf die Kosten einzufordern. Die Rechtsbeziehung und allen daraus folgenden gegenseitigen gesetzlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich des Depots des Depotinhabers, sowie der Allgemeinen Beziehung zum depotführenden Institut basiert auf den während des Depoteröffnungsprozesses dem Depotinhaber bereitgestellten und zur Kenntnis gebrachten Vereinbarungen (engl. Agreements) des depotführenden Institutes. Die Leistungen der AGORA direct™ und ggf. dritter Dienstleister wird in den jeweiligen Kundenvereinbarungen und den Allgemeinen Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen geregelt.

Zusätzliche Hinweise zur Abrechnung von Ordergebühren

Anspruch auf Handelsgebühren besteht bei jedem Orderauftrag und auf alle Ordertypen. Die angezeigten Handelsgebühren sind Endpreise. In diesen sind alle Börsen- und sonstigen Fremdkosten enthalten, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind. Es werden keine Provisionen für US-Ausübungen und US-Zuteilungen erhoben.

Orderaufträge, welche über von AGORA direct™ vermittelte Depots übermittelt werden, berücksichtigen Börsengebühren bei der Entscheidung, wohin eine Order geroutet wird. Um Börsengebühren für eine Ausführung zu umgehen oder zu minimieren, kann es unter bestimmten Umständen vorkommen, dass eine handelsfähige Order zu einer Börse geroutet wird, die aktuell nicht den besten nationalen Geld/Brief-Kurs („national best bid or offer“, kurz: NBBO) anbietet, aber gewillt ist, die Order zum NBBO auszuführen. Bei dieser Routing-Methode fällt für den Kunden grundsätzlich eine geringere Ausführungsgebühr an. In Fällen, in denen eine Order zur Vermeidung oder Senkung von Börsengebühren zu einer Börse geroutet wird, die aktuell nicht den NBBO ausweist, ist dem Kunden aber der NBBO-Kurs zum Zeitpunkt des Orderroutings garantiert.

Kommen wegen hohem Volumen oder gesonderter Vereinbarungen Volumenschwellenwerte zum Tragen, werden diese auf Basis des kumulierten monatlichen Handelsvolumens angesetzt, in das alle zum Zeitpunkt des Handels bestehenden Optionskontrakte eingerechnet werden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet. Wenn beispielsweise in einem Monat 12.000,00 US-Kontrakte gehandelt wurden, werden die Gebühren wie folgt berechnet: 10.000,00 Kontrakte zu 2,90 USD / 2.000 Kontrakte zu 2,20 USD.

Eine US-Aufsichtsgebühr für Optionen („Options Regulatory Fee“, kurz: ORF) kann von folgenden Börsen erhoben werden: AMEX, BATS, BOX, CBOE, CBOE2, ISE, GEMINI, MIAX, NOM, NASDAQBX, PCX, PHLX und beträgt 0,0404 USD pro Kontrakt.

US-Clearinggebühren können fällig werden für Ausführungen, die im Kundenkonto bei der OCC verrechnet werden. Dies betrifft grundsätzlich „Privatkunden“ und „Professionalkunden“. Die Gebühr beträgt 0,041 USD pro Kontrakt, ab 2.000,00 Kontrakte aber nur 46,00 USD pro Transaktion.

Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und Sie anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig.

Bei Kombinationsorders werden die Mindestgebühren jeweils für die einzelnen Kombinationen-Order-Bestandteile angewandt.

Mit professioneller Software

Viele Strategien einfach umsetzen:
  • Ca. 20 bereits vorgefertigte Optionskombinations-Strategien
  • Mit dem Options-Analyse-Tool zum Bsp. die Volatilität überprüfen
  • Dank „Option Trader“ Tool alle wichtigen Merkmale einer Option wie Delta, Vega etc. auf einen Blick sehen
  • Automatische Anzeige für „Im Geld“ (in the Money) und „aus dem Geld“ (out of the Money)
  • Bessere Preise erzielen dank sekundengenauer Echtzeitkurse

Was ist eine Option und wie funktioniert sie?

Eine Option ist das Recht, ein Produkt bis zu einem vorher definierten Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Dieses Recht kann man ausüben (davon Gebrauch machen) oder einfach mit dem Wert des Rechtes handeln, um somit einen Gewinn zu erzielen.

Optionen werden in Kontrakten (Paketen) gehandelt. Ein Kontrakt ist die kleinste handelbare Einheit im Rahmen des Handels mit Optionen. Wieviel Optionen in einem Kontrakt stecken kann unterschiedlich sein z.B. 5, 100 oder auch 1000 Stk. Die Anzahl nennt man Multiplikator.

Eine Option besteht aus einem Call oder Put, der Long oder Short ist sowie einem Basispreis (Strike-Preis) und einer Laufzeit.

Ausübung von Optionen

Steht eine Aktien-Option im Geld (z.B. Preis der Aktie ist sogar über dem gesicherten Basispreis), so bekommen Sie am Handelstagsende (Laufzeit) nach Börsenschluss die Aktie für den Preis (Basispreis) automatisch eingebucht, den Sie sich vorher gesichert haben. Sie kaufen also Aktien. Möchten Sie die Aktie nicht kaufen, so müssen Sie die Option vor dem Verfall aktiv verkaufen.

Bei Future-Optionen kommt es allerdings nicht zur Einbuchung des Futures, da der Future eine Ware ist, die beim Onlinehandel nicht ausgeliefert werden kann. Es erfolgt daher ausschließlich ein Geldaustausch. Das bedeutet, dass bei der Future-Option die Einnahmen/Ausgaben bereits täglich dem Depot gutgeschrieben/abgezogen werden. Der komplette und reale Gewinn/Verlust ist nach Ablauf des Futures in den Depotauszügen ersichtlich.

Die verschiedenen Arten von Optionen

Was ist eine Aktien-Option?
Eine Aktien-Option setzt auf eine Aktie. Sie können auf steigende sowie fallende Kurse der Aktie setzen.

Was ist eine Index-Option?
Eine Index-Option setzt auf einen Index wie zum Beispiel DAX oder Dow Jones.

Was ist eine Future-Option?
Eine Future-Option setzt mit dem Basiswert auf einen Future wie z.B. Rohstoffe, Edelmetalle, Gold, Silber u.v.m...

Kurz und knapp erklärt:

Call:

Kaufoption = Das Recht, die Ware zu einem bestimmten Preis zu kaufen.

Put:

Verkaufsoption = Das Recht, die Ware zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

Basispreis:

Der Preis des zugrundeliegenden Produkts (z.B. Aktienpreis) zu dem Sie sich das Produkt sichern können.

Laufzeit:

Der Stichtag, bis wann Sie sich den Kauf/Verkauf der z.B. Aktie sichern möchten.

Long:

Sie haben eine Option gekauft und sich damit das Recht gesichert.

Short:

Sie haben eine Option verkauft und sind damit eine Pflicht eingegangen (Leerverkauf = etwas verkauft, dass Sie nicht besitzen. Dafür haben Sie bereits Geld bekommen und müssen das Produkt später selbst vom Markt zurück kaufen)

Long Call:

Sie haben das Recht zum Kaufen zum Basispreis.

Short Call:

Sie haben die Pflicht zum Verkaufen zum Basispreis.

Long Put:

Sie haben das Recht zum Verkaufen zum Basispreis.

Short Put:

Sie haben die Pflicht zum Kaufen zum Basispreis.

Zusätzliche Informationen

Zu Optionen und Optionsstrategien

US-Optionen und Future-Optionen
Für den Handel mit US-Optionen sowie Future-Optionen ist eine Einlage von 2.000€ auf Ihrem Depot erforderlich.

Optionen Rollen
Das Rollen einer Option wird oft gleichgesetzt mit dem „Verlängern“ einer Option. Eine Option rollen bedeutet aber, dass die bestehende Position verkauft wird und im gleichen Zug eine neue Option mit einer neuen Laufzeit erworben wird. Der Verkaufspreis der bestehenden Option wird beim Rollen mit dem Preis zum Neukauf verrechnet. Das Prozedere „Rollen“ geht aber nur, wenn die bestehende Option noch einen Verkaufswert hat. Ein „Verlängern“ gibt es also entsprechend nicht.

Kombinationen aus Optionen

Options-Kombos bestehen aus 2 oder mehreren Optionen. Auch hier haben die Optionen die gleiche Funktionsweise. In der Regel wird z.B. in der Kombination 1 Teil gekauft (Long: setzt auf steigende Kurse) und ein Teil verkauft (Short: setzt auf fallende Kurse), wodurch sich die beiden Optionen gegenseitig absichern, um den Verlust zu minimieren.

Mit unserer professionellen Handelssoftware „Trading“ können Sie ca. 20 Strategien ganz unkompliziert über den Strategie-Builder selbst umsetzen. Darunter finden Sie z.B:

  • Kalenderspreads
  • Diagonalspreads
  • Vertikal Spreads
  • Strangle/Straddel
  • Butterfly
  • Iron-Condor
  • u.v.m

Verschiedene Strategien zum Handel mit Optionen

Mit dem Wert des "Rechts" Gewinne erzielen

Long Positionen auf Option
Sie erwerben Optionen in Erwartung, dass der Preis steigt, und diese später für mehr als den Einkaufspreis verkaufen zu können.

Short Positionen auf Option (Leerverkäufe)
Sie verkaufen eine Option (Verkauf des Rechts = Verpflichtung eingehen) mit der Intention, dass die Option im Wert fällt, und Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt günstiger zurück kaufen können. Im besten Fall verfällt die Option sogar wertlos, sodass Sie die Prämie, die Sie bereits beim Verkauf erhalten haben, komplett behalten können.

Das Recht ausüben, um günstige Aktien zu erwerben oder teuer zu veräußern

Gedecktes Stillhaltergeschäft
Gedeckte Optionen
 sind mit der jeweilig dazugehörigen Aktie abgedeckt. Sie haben in diesem Fall im Vorfeld eine Aktie erworben und kaufen zudem eine Option auf den gleichen Aktienwert. Das Risiko beschränkt sich dabei auf die Schwankungen des Aktienkurses. Die Option selbst ist dann risikofrei.

Sie haben Interesse zum Thema "Gedeckte Stillhaltergeschäfte" und möchten sich gerne anhand eines Beispiel näher einlesen? Auf unserer Seite "Stillhaltergeschäft" haben wir Ihnen ein Beispiel zusammengestellt.

Ungedecktes Stillhaltergeschaft

Bei AGORA direct™  haben Sie die Möglichkeit, sowohl gedeckte, als auch ungedeckte Stillhaltergeschäfte einzugehen. Bitte achten Sie aber hierbei auf die enormen Risikounterschiede der beiden Varianten.

Bei ungedeckten Stillhalterpositionen ist das Risiko faktisch unbegrenzt hoch und kann zu hohen Verlusten führen. Ungedeckte Optionen müssen immer mit einem Bargeldbetrag (einem Deckungsbetrag) abgesichert sein, da es bei extremen oder falsch eingeschätzten Marktbewegungen zur Nachschussplficht kommen kann.

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TÜV Nord ZertifizierungVFIMidsummerSailUnternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"DVFA - Berufsverband der Investment ProfessionalsDie Arche
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