§ 1. GeltungsbereichDie allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier nachfolgend AGB genannt) gelten für das gesamte Verhältnis zwischen:First Quant GmbH – Geschäftsbereich "AGORA direct™"Schwäbische Str. 5 – 10781 Berlin - Deutschland(im Folgenden "AGORA direct™" genannt)undden Verbrauchern und den Personen, die keine Verbraucher sind, sowie Nutzern(im Folgenden „Kunden“ genannt)Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen und Rahmenbedingungen, soweit diese jeweils vorhanden sind, welche Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten können. Vor Aufnahme der Geschäftsverbindung oder bei Erteilung eines Auftrags können diese mit dem Kunden vereinbart werden.
§ 2. Name / BegrifflichkeitenDie allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend AGB genannt. Die AGORA direct™ wird auf der Internetseite, in Formularen sowie sonstigen Veröffentlichungen und Publikationen auch als "AGORA direkt™", "AGORA direct", "AGORA-direct", "AGORA-direct™", "AGORA direct - First Quant GmbH", "AGORA direct™ - First Quant GmbH" oder "First Quant GmbH" oder "FQ GmbH" genannt. Weitere Schreibweisen sind möglich. Interessenten, Nutzer und Kunden erkennen diese sprachliche Regelung an. Üblicherweise wird auf den Internetseiten, in Formularen sowie sonstigen Veröffentlichungen und Publikationen der Begriff "Depot" verwendet. Es kann für dieselbe Sache "Depot" auch der Begriff "Konto" oder aus dem englischen der Begriff "Account" verwendet werden. In allen Fällen betrifft es damit, dass über AGORA direct™ beauftragte und eröffnete Depot/Konto/Account, welches für den Kunden, bei dem entsprechend benannten Instituts auf seinen Namen beauftragt wurde. AGORA direct™ führt Kunden Dritten zu (englisch: introduces). Die Dritten (Vermittlungsempfänger) werden nachfolgend auch Institut genannt.
§ 3. ÄnderungenEs gelten ausschließlich die AGB der AGORA direct™.Änderungen der AGB, der Sonderbedingungen und der Rahmenbedingungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich abgefasst und spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit in Textform dem Kunden zur Verfügung stehen. Sofern der Kunde mit AGORA direct™ einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart hat und nutzt (z. B. Nutzung eines elektronischen Handelssystems, E-Mail, Onlinemitteilungscenter und/oder Onlinebriefkästen), können die Änderungen auch auf diesem Wege zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder annehmen oder ablehnen. Lehnt der Kunden das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens ab, so gilt dies als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn das Änderungsangebot der AGORA direct™ erfolgt, um die vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, dies ist dann zwingend notwendig, wenn eine Bestimmung dieser AGB, sowie etwaiger Sonderbedingungen oder Rahmenbedingungen aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen geltender nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften bzw., Rechtsvorschriften der EU mit nationaler oder internationaler Bindung, durch Gerichtsentscheidungen schon in erster Instanz oder einer Verfügung einer zuständigen Behörde (z.B. der ESMA oder BaFin oder anderen) erfolgt. Auf die Genehmigungswirkung wird AGORA direct™ gesondert hinweisen.Die Zustimmungsfiktion ist ausgeschlossen, bei Änderungen dieses Änderungsmechanismus sowie der Änderung von Entgelten und Aufwendungen, sofern AGORA direct™ Entgelte und Aufwendungen mit dem Kunden direkt vereinbart hat und der Kunde diese direkt an AGORA direct™ entrichtet bzw. diese direkt vom Kunden von AGORA direct™ eingezogen werden, für vereinbarte Vertragsleistungen und der Sonderbedingungen bzw. Rahmenbedingungen die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen oder bei Änderungen, welche das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Vorteil von AGORA direct™ verschieben würden. AGORA direct™ wird dann die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen. Die ausgeschlossene Zustimmungsfiktion findet dann keine Anwendung, wenn der Kunde trotz nachgewiesener Kenntnisnahme von Änderungen dennoch die Leistungen von AGORA direct™ bewusst und in Kenntnis dieser Änderungen mit dem Ziel der unlauteren Vorteilsgewinnung in Anspruch nimmt. Sofern AGORA direct™ von der Zustimmungsfiktion Gebrauch macht, hat der Kunde das Recht der sofortigen kostenfreien fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung, der Sonderbedingungen und der Rahmenbedingungen. Auf dieses Kündigungsrecht wird AGORA direct™ den Kunden in dem Änderungsangebot hinweisen. Davon nicht betroffen sind die Geschäftsbeziehungen des Kunden, welche der Kunde mit Dritten eingegangen ist, auch wenn diese aufgrund von Tätigkeiten und Leistungen von AGORA direct™ beruhen.
§ 4. InternetseiteAGORA direct™ ist Betreiberin der Internetseite https://www.agora-direct.com, https://www.agora-direct.de, https://www.agora-direct.at, https://www.agora-direct.ch, https://www.firstquant.de, https://www.firstquant.direct, https://www.firstquant.ch, https://www.firstquant.at, https://www.firstquant.eu zzgl. Unterseiten. Die für die Nutzung geltenden Regelungen sind auf der Internetseite unter Datenschutz, Impressum, AGB und soweit vorhanden unter Sonderbedingungen und Rahmenbedingungen aufgeführt. Diese sind die rechtlichen und organisatorischen Informationen und Grundlagen auf die das Betreiben dieser Internetseiten, das Angebot für Nutzer und Kunden und die Geschäftstätigkeit der AGORA direct™ beruhen.
§ 5. GeschäftstätigkeitDie AGORA direct™ ist ein unabhängiges Wertpapierdienstleistungsinstitut und verfügt über die Erlaubnisse nach §2 Abs.2 Nr.3 - Anlagevermittlung und Nr.4 Anlageberatung des WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin beaufsichtigt. AGORA direct™ führt Instituten Kunden zu, über die Kunden selbständig ihre Börsengeschäfte abwickeln können. Das jeweilig konkrete Institut wird bei dem vom Kunden erteilten Auftrag zur Depoteröffnung benannt. AGORA direct™ bietet Unterstützung zum Ausfüllen der jeweiligen Depoteröffnungsunterlagen an. AGORA direct™ informiert allgemein, sofern dies vom Kunden gewünscht wird, über den Handel mit an den an der Börse handelbaren Produkten und deren Abwicklung. Die AGORA direct™ kann für die Börsengeschäfte die notwendige Software und/oder Geräte auf Kundenwunsch zur Verfügung stellen. AGORA direct™ erbringt allgemeine Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Eröffnung und der Führung von Depots. AGORA direct™ erbringt keine Wertpapier- und/oder Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG (Kreditwesengesetz) und/oder des WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz), sofern mit Kunden dafür keine gesonderte Vereinbarung in Schriftform vereinbart worden ist.
§ 6. Keine Anlageberatung / AnlagevermittlungAGORA direct™ übernimmt keine über eine gegebenenfalls bestehende gesetzliche Aufklärungs- und Informationspflicht hinausgehende vertragliche Beratungspflicht. Der Kunde trifft seine Anlage- und Handelsentscheidungen selbst und ist für seine Entscheidungen stehts selbst verantwortlich. Marktdaten und Marktinformationen sowie Analysen, Lernvideos und Informationen zur Nutzung der Handelsplattformen und Handelszugänge stellen keine Anlage- oder Handelsempfehlung dar. AGORA direct™ vermittelt keine Anlagen an Institute, der Kunde übermittelt seine Anlage- und Handelsentscheidungen stehts selbst und ist dafür stehts selbst verantwortlich. Auf Wunsch unterstützt AGORA direct™ Kunden via Fernbedienungssystem (Remote-Systems). Diese technische Unterstützung stellt keine Anlagevermittlung dar, der Kunde übt die finale Übermittlung an das Institut selbst aus.
§ 7. Datenerhebung und BankgeheimnisAGORA direct™ verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen kundenbezogenen Tatsachen und Bewertungen Stillschweigen zu bewahren (Bankgeheimnis). AGORA direct™ darf Informationen über seine Kunden nur weitergeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde zugestimmt hat. Der Kunde stimmt zu, dass alle Telefongespräche mit AGORA direct™ aufgezeichnet und gespeichert werden, soweit AGORA direct™ dies für sinnvoll oder erforderlich hält. Aufzeichnungen werden für mindestens 60 Monate oder auf behördliche Anordnung darüber hinaus aufbewahrt und gelöscht, wenn AGORA direct™ keinen Grund hat, sie länger aufzubewahren. Alle im Rahmen einer Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten werden von AGORA direct™ zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde stimmt zu, dass AGORA direct™ alle personenbezogenen Daten zum Zweck der Depoteröffnung und mit der Maßgabe an das jeweilige Institut weitergegeben darf, dass das Institut diese Daten verarbeiten und nutzt darf.
§ 8. Pflichten des KundenDer Kunde hat die im Auftrag zur Depoteröffnung geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und zusammen mit weiteren Unterlagen der AGORA direct™ zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die AGORA direct™ kann verpflichtet sein, weitere Anforderungen (siehe §9) vom Kunden zu erfüllen. Der Kunde ist daher verpflichtet sicherzustellen, dass die von AGORA direct™ angeforderten Kundendaten, Anforderungen und Informationen vollständig und richtig sind, um diese Anforderungen zu erfüllen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet alle wichtigen Fakten und deren Änderungen der AGORA direct™ umgehend mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet wichtige Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse über sein Vermögen umgehend mitzuteilen.Alle Mitteilungen an die AGORA direct™ müssen verständlich sein. Zeitlich müssen die Mitteilungen so eingehen, dass die AGORA direct™ diese umsetzen kann. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig, üblicherweise mehrmals wöchentlich bzw. seiner Handelsintensität angemessen, die persönlichen elektronischen Informationskanäle, wie das E-Mail Konto, welches zur Korrespondenz der AGORA direct™ zur Verfügung gestellten wurde, sowie das elektronischen Handelssystem, das Onlinemitteilungscenter und/oder den Onlinebriefkasten in den jeweiligen Verwaltungszugängen zu kontrollieren. Sollten Depotauszüge, Wertpapierabrechnungen, Transaktions-, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen dem Kunden nicht zugehen, so muss dieser unverzüglich AGORA direct™ benachrichtigen. Diese Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. Dies gilt auch für elektronisch erteilte Mitteilungen. AGORA direct™ ist durch den Kunden von der Haftung für etwaige Schäden freigestellt, wenn durch Nichteinhaltung oder Missachtung der AGB ein Schaden entsteht. Der Kunde haftet für Schäden die der AGORA direct™ durch Nichteinhaltung oder Missachtung der AGB durch den Kunden entstehen.Über AGORA direct™ werden dem Kunden zugangsgeschützte elektronische Handelszugänge und Handelsplattformen (Handelssoftware) des jeweiligen Institutes zur Verfügung gestellt. Nur über diese kann der Kunde seine Aufträge übermitteln und somit seine Geschäfte abschließen. Der Kunde muss dazu die entsprechend funktionsfähige Infrastruktur wie Hardware, Internetzugang und Frontendsoftware selbst bereitstellen. Die AGORA direct™ stellt keine derartige kundenseitige Infrastruktur zur Verfügung. Die vom Kunden bereitzustellende Infrastruktur muss den notwendigen Leistungsparametern, Spezifikationen und Mindestanforderungen, welche die AGORA direct™ auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, entsprechen. Der Kunde muss in der Lage sein eigenständig die von ihm bereitzustellende Infrastruktur bedienen und betreiben zu können. Schäden, Nachteile oder sonstige negative Auswirkungen, welche auf Grund fehlender oder mangelhafter kundenseitiger Infrastruktur oder Kenntnisse derer entstanden sind, gehen allein zu Lasten des Kunden. AGORA direct™ übernimmt dafür keine Haftung und weist alle Schadensersatzansprüche schon hier voll und umfänglich zurück.Die Kunden haben sich regelmäßig und fortlaufend, auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN), über die aktuellen Informationen und Risiken zu Finanzinstrumenten zu informieren.
§ 9. Pflichten der AGORA direct™AGORA direct™ erhält vom Kunden den unterzeichneten Auftrag zur Depoteröffnung. AGORA direct™ ist verpflichtet den Kundenauftrag so weiterzuleiten, dass dieser Auftrag vom Institut erfüllt werden kann und den erkennbaren Willen des Kunden entspricht. Dabei ist AGORA direct™ verpflichtet und berechtigt sprachlich bedingte Unterschiede oder regional tradierte Unterschiede, zwischen Depoteröffnungsauftrag und Empfängerinstitut so zu interpretieren, dass der im Depoteröffnungsauftrag und aus anderen schriftlichen und/oder mündlichen Äußerungen erkennbare und logisch sinnvolle Zweck erreicht wird. AGORA direct™ ist verpflichtet die Kundenangaben nur formal dahingehend zu prüfen, dass der Kunde die entsprechend notwendigen Angaben im Depoteröffnungsauftrag formell mitgeteilt hat. AGORA direct™ kann gesetzlich dazu verpflichtet sein, festzustellen, wer der Endbegünstigte einer Geschäftsbeziehung ist. AGORA direct™ kann weiterhin dazu gesetzlich verpflichtet sein, die Regeln des KYC-Prozesses (Know Your Customer, deutsch: kenne deinen Kunden) und der AML-Regularien (Anti Money Laundering, deutsch: Gegen-Geldwäsche) zu befolgen. AGORA direct™ ist nicht verpflichtet, Pflichten des Institutes oder andere Dritter zu erfüllen. Die AGORA direct™ garantiert nicht, dass der Auftrag zur Depoteröffnung vom Institut auch akzeptiert wird und ein Börsenhandelsdepot eröffnet wird.
§ 10. RisikohinweiseDer Kunde erkennt an, dass bei dem Handel mit Finanzinstrumenten, gleich welcher Risikokategorie, prinzipiell das Risiko des Totalverlustes besteht. AGORA direct™ gibt zu keinem Zeitpunkt Anlageempfehlungen und vermittelt zu keinem Zeitpunkt Anlagen. Im Übrigen verweist die AGORA direct™ hiermit auf die allgemeinen Risikohinweise, welche der Kunde im Zuge der Erteilung des Auftrages zur Depoteröffnung vollumfänglich liest, versteht und akzeptiert.
§ 11. HaftungAGORA direct™ haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaften Verletzung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet AGORA direct™ nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht einer der in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Fälle vorliegt. Soweit besondere Bedingungen einzelner Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas anderes regeln, gehen diese Regelungen vor. AGORA direct™ ist nicht verantwortlich für den elektronischen Zugriff des Kunden auf die IT-Systeme von AGORA direct™, die Übertragung von Daten über von Instituten oder Dritten bereitgestellten Kommunikations- bzw. Transaktionskanälen und die Verwendung von Software der Institute oder anderer Dritter. AGORA direct™ haftet grundsätzlich nicht für Leistungen, aus Verträgen, die AGORA direct™ vermittelt (engl. «introduced») hat. AGORA direct™ haftet grundsätzlich nicht für Leistungen, aus Verträgen/Vereinbarungen (englisch «Agreements»), die Kunden mit Instituten oder anderen Dritten eingegangen sind, auch dann nicht, wenn AGORA direct™ diese vermittelt (engl. «introduced») hat. Diese Haftung ist schon deshalb ausgeschlossen, weil AGORA direct™ nicht Vertragspartner zwischen Kunden und Institut oder anderen Dritten ist. Der Kunde erkennt an, dass AGORA direct™ dem Kunden gegenüber keine ausführenden, übermittelnden oder beratenden Leistungen im Sinne WpIG (Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten - Wertpapierinstitutsgesetz) und/oder des KWG (Gesetz über das Kreditwesen - Kreditwesengesetz) anbietet und/oder erbringt. Daher erkennt der Kunde an, dass AGORA direct™ für Schäden die aus Handlungen oder Tatsachen, welche den vorangegangenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, nicht haftet.
§ 12. Störung des BetriebsAGORA direct™ haftet nicht für entgangene Gewinne und Schäden, welche durch höhere Gewalt, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen oder sonstige von AGORA direct™ nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von in- und ausländischen Behörden, Netzknoten und vergleichbaren Ereignissen) eintreten. AGORA direct™ übernimmt keine Haftung für Störungen, hervorgerufen durch nicht von AGORA direct™ zur Verfügung gestellter Hard- und Software nebst Anschlüssen aller Art.
§ 13. Aufrechnungsbefugnis und AbtretungsausschlussDer Kunde kann gegenüber AGORA direct™ nur dann aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Abtretung oder Verpfändung von Forderungen des Kunden gegen AGORA direct™ aus einer Geschäftsbeziehung ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt für alle Ansprüche.
§ 14. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des KundenNach dem Tod des Kunden muss jede Person, die sich darauf beruft, rechtmäßiger Erbe zu sein, AGORA direct™ einen angemessenen Nachweis der Erbrechte erbringen. Wird AGORA direct™ eine Abschrift oder beglaubigte Abschrift einer testamentarischen Verfügung (Testament, Erbvertrag oder sonstige gerichtlich festgestellte Verfügung) zusammen mit der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf AGORA direct™ denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker angegeben ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und mit befreiender Wirkung an ihn leisten.
§ 15. SpracheDie Dienstleistungssprache von und mit AGORA direct™ ist Deutsch. Weitere angebotene Sprachen sind Polnisch und Englisch, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, der Kunde hat nur Anspruch auf Deutsch als Dienstleistungssprache. Informationen von Instituten können dem Kunden, auch unter dem Namen von AGORA direct™, in Englisch oder einer anderen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Die Information darin gilt auch dann als zugestellt. Der Kunde ist selbstständig verpflichtet für die Übersetzung zu sorgen. AGORA direct™ kann Information und Texte, welche im Ursprung aus einer anderen Sprache als der Deutschen stammen, in deutscher Übersetzung zur Verfügung stellen, der Kunde hat darauf aber keinen Anspruch. Auch wenn AGORA direct™ nach vollständigen und korrekten Übersetzungen strebt, übernimmt AGORA direct™ keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Übersetzungen.
§ 16. Gerichtsstand für Kunden und StreitbeilegungsverfahrenDer Gerichtstand ist Deutschland. Ist ein Kunde Kaufmann und beruht die streitige Geschäftsbeziehung auf seine Geschäfte, so kann AGORA direct™ diesen Kunden am Sitz von AGORA direct™ oder an einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Gleiches gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. AGORA direct™ selbst kann von diesen Kunden nur am Sitz von AGORA direct™ verklagt werden. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit gleichgestellter gewerblicher Tätigkeit im Ausland sowie gegenüber ausländischen Institutionen, welche mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind. AGORA direct™ ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und behält sich dies als Einzelfallentscheidung vor.
§ 17. Zinsen, Entgelte und Aufwendungena. Entgelte, Zinsen und Aufwendungen für Verbraucher (nachfolgend Kunde genannt)Zwischen AGORA direct™ und dem Kunden besteht kein entgeltliches, zinspflichtiges oder für andere Aufwendungen zu vergütendes Vertragsverhältnis. Der Kunde zahlt keine Entgelte, Zinsen oder andere Aufwendungsvergütungen direkt an AGORA direct™, dies gilt soweit keine andere gesonderte Vereinbarung zwischen AGORA direct™ und dem Kunden getroffen wurde. Der Kunde beauftragt AGORA direct™ mit der Eröffnung eines Depots bei einem Institut. Mit der Beauftragung der AGORA direct™ erkennt der Kunde ausschließlich die auf der Internetseite der AGORA direct™ im Namen und für das Institut veröffentlichten Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen für die Leistungen an, die das Institut gegenüber den Kunden erbringt. Es sind jeweils die Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen gültig, welche im Preisaushang: «Leistungs- und Preisverzeichnis» auf der Internetseite der AGORA direct™ im Namen und für das Institut veröffentlicht sind. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der AGORA direct™ im veröffentlichten Preisaushang: "Leistungs- und-Preisverzeichnis" für und im Namen des Instituts angegebenen Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen. Eine Leistung, die auf eine über die vereinbarten Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die AGORA direct™ mit dem Kunden nur dann treffen, wenn die AGORA direct™ dies in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden vereinbart hat. Für die Vergütung der nicht im veröffentlichten Preisaushang: "Leistungs- und-Preisverzeichnis" aufgeführten Leistungen oder die nicht in gesonderten Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden, die im Auftrag des Kunden durch AGORA direct™ und/oder dem Institut erbracht wurden oder erbracht werden mussten und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, die gesetzlichen Vorschriften. Etwaige andere "Leistungs- und-Preisverzeichnisse" bzw. Veröffentlichungen, welche den Umständen entsprechend als solche angesehen werden könnten und/oder gesonderte Vereinbarungen von und mit Instituten bei denen AGORA direct™ für den Kunden ein Depot beauftragt hat, gelten für den von AGORA direct™ an das Institut vermittelten (engl. introduced) Kunden ausdrücklich nicht.b. Entgelte, Zinsen und Aufwendungen für die, die keine Verbraucher sind (nachfolgend Kunde genannt)Zwischen AGORA direct™ und dem Kunden besteht kein entgeltliches, zinspflichtiges oder für andere Aufwendungen zu vergütendes Vertragsverhältnis. Der Kunde zahlt keine Entgelte, Zinsen oder andere Aufwendungsvergütungen direkt an AGORA direct™, dies gilt soweit keine andere gesonderte Vereinbarung zwischen AGORA direct™ und dem Kunden getroffen wurde. Der Kunde beauftragt AGORA direct™ mit der Eröffnung eines Depots bei einem Institut. Mit der Beauftragung der AGORA direct™ erkennt der Kunde ausschließlich die auf der Internetseite der AGORA direct™ im Namen und für das Institut veröffentlichten Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen für die Leistungen an, die das Institut gegenüber den Kunden erbringt. Es sind jeweils die Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen gültig, welche im Preisaushang: "Leistungs- und Preisverzeichnis" auf der Internetseite der AGORA direct™ im Namen und für das Institut veröffentlicht sind. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der AGORA direct™ im veröffentlichten Preisaushang: "Leistungs- und Preisverzeichnis" für und im Namen des Instituts angegebenen Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen. Im Übrigen werden Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen für Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die im Auftrag des Kunden erbracht wurden oder erbracht werden mussten nach billigem Ermessen (§ 315 des BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt und berechnet. Etwaige andere "Leistungs- und Preisverzeichnisse" bzw. Veröffentlichungen, welche den Umständen entsprechend als solche angesehen werden können und/oder gesonderte Vereinbarungen von und mit Instituten bei denen AGORA direct™ für den Kunden ein Depot beauftragt hat, gelten für den von AGORA direct™ an das Institut vermittelten (engl. introduced) Kunden ausdrücklich nicht.c. Nichtentgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die AGORA direct™ kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die im eigenen Interesse wahrgenommen werden, wird kein Entgelt berechnet, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe von gesetzlichen Regelungen berechnet.Leistungs- und Preisverzeichnis
§ 18. Kündigungsrechte des KundenDer Kunde kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die keine Laufzeit oder sonstige Kündigungsregelung vereinbart wurde, mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern für die Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder sonstige Beendigungsregelungen vereinbart wurden, kann die Geschäftsbeziehung nur dann fristlos gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung für den Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von AGORA direct™ unzumutbar machen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Kündigungsrechte gegenüber dem Institut, wo AGORA direct™ den Kunden hin vermittelt (engl. introduced) hat und ein entsprechendes Depot zur Eröffnung beauftragt hat, sind von der Kündigung gegenüber AGORA direct™ unberührt und richten sich nach den Vereinbarungen (englisch Agreement) zwischen dem Kunden und dem Institut.
§ 19. Kündigungsrechte der AGORA direct™AGORA direct™ kann jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die keine Laufzeit oder sonstige Kündigungsregeln vereinbart wurden, kündigen. Bei der Bewertung von Kündigungsfristen wird AGORA direct™ die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen. Die Kündigung bedarf der Textform oder der Schriftform. AGORA direct™ ist berechtigt, schriftlich oder in Textform, die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen fristlos zu kündigen, wenn wichtige Gründe für deren Fortführung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden nicht zu rechtfertigen sind. Ein besonders wichtiger Grund liegt vor bei Tod, Unfähigkeit oder eingeschränkter Fähigkeit des Kunden zur Nutzung der Dienstleistung von AGORA direct™ und/oder des Instituts (z. B. Krankheit) sowie die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Institut durch den Kunden oder die Kündigung durch das Institut. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn die Geschäftsbeziehung von AGORA direct™ als zerrüttet eingestuft wird, dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Kunden sich unangemessen in schriftlicher oder mündlicher Form gegenüber oder über Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AGORA direct™ äußern.
§ 20. RetrozessionDer Kunde zahlt für Börsentransaktion, Wertpapierkredite (Margin) und für andere Leistungsaufwendungen Entgelte, Zinsen und anderen Aufwendungsvergütungen (nachfolgend Gebühr genannt). Diese Gebühr dient zur Abwicklung der Börsengeschäfte. AGORA direct™ erhält vom Institut von dieser Gebühr jeweils eine Beteiligung (Retrozession). Für jedes einzelne Geschäft pro Finanzprodukt pro Order, welches nicht prozentual abgerechnet wird beträgt die Mindestbeteiligung pro einzelner Handelseinheit von 0,01 EUR bis 30,00 EUR. Für jedes Geschäft pro Finanzprodukt pro Order, welches auch prozentual abgerechnet wird beträgt die Mindestbeteiligung pro einzelner Handelseinheit von 0,01 EUR bis 30,00 EUR und/oder 0,01% bis 1,95% vom Volumen. Die konkrete Höhe kann davon abhängen, wie viele Transaktionen die Kunden in einem Monat tätigen. Nähere Auskünfte werden nach Angabe konkret berechenbarer Daten erteilt.
§ 21. Sorgfalts- und MitwirkungspflichtenDer Kunde sorgt selbst für den Schutz und die Geheimhaltung der Zugangsdaten, insbesondere der Passwörter. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Weitergabe von Zugangsdaten, insbesondere von Passwörtern an Dritte nicht gestattet ist und bei Zuwiderhandlung, jegliche Haftung und ggfls. Versicherungsschutz unwiederbringlich sofort entfällt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl von Zugangsdaten oder Zugangsmedien, wie Codekarten oder elektronische Zugangsgeräte, AGORA direct™ umgehend zu informieren. Dies gilt auch bei vom Kunden nicht autorisierten Handlungen auf dem Handelskonto gleich welcher Art. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich wesentliche Änderungen zur Person, Firma, Verein oder Stiftung und sonstigen relevanten Daten zeitnah mitzuteilen. Schäden aus Unterlassung der Mitteilungspflicht gehen allein zu Lasten des Kunden.
§ 22. Anerkenntnis von Orderaufträgen und OrderausführungenKunden können davon ausgehen, dass sie über stabile, sichere und schnelle internetgestützte Handelsverbindungen handeln. Dennoch kann es bei netzwerkgestützten elektronischen Systemen durch ungewöhnliche Situationen zu Ausfällen kommen, welche Folge von höherer Gewalt und/oder von Störungen oder Fehlern z.B. von Börsen, Datenzulieferern, Telekommunikationsbetreibern, Netzwerkbetreibern, Elektrizitätsversorgern und anderes sein können, welche eben als Folge solcher Ereignisse auftreten können.Der Kunde akzeptiert alle Ausführungen, welche mit der aufgegebenen Order übereinstimmen. Weder AGORA direct™ noch das depotführende Institut sind verantwortlich für Störungen netzwerkgestützter elektronischer Systeme bzw. für Netz- und Telekommunikationsstörungen. Der Kunde akzeptiert, dass bereits eine oder mehrere bestätigte Transaktionen zu einem späteren Zeitpunkt durch die Börse bzw. durch vergleichbare Handelseinrichtungen, Handelsplattformen oder durch autorisierte Überwachungsinstanzen annulliert oder zurückgesetzt werden können, diese Transaktionen werden dann als annulliert deklariert. Alle Orderaufträge werden in der empfangenen Reihenfolge ausgeführt. Weder AGORA direct™ noch das kontoführende Institut geben steuerliche Hinweise oder Beratungen, dazu wenden sich die Kunden ausschließlich an dafür autorisierte Personen, wie Steuerberater oder Finanzbehörden. Das depotführende Institut hat ausdrücklich das Recht, im Falle eines nicht ausreichend gedeckten Depots selbstständig, ohne jegliche Verpflichtungen, einige oder alle Vermögensbestandteile mit der Zielsetzung, die nicht ausreichende Deckung des Depots auszugleichen, zu liquidieren. Wird eine Transaktion nicht ausgeführt oder liquidiert, besteht kein Anspruch auf Gewinn- und/oder Verlustausgleich gegenüber der AGORA direct™ noch dem depotführenden Institut.
§ 23. Salvatorische KlauselFür die Geschäftsverbindung zwischen der AGORA direct™ und dem Kunden gilt deutsches Recht. Wenn die Geschäftsbeziehung als Verbraucher eröffnet wurde und zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehungseröffnung der gewöhnliche Aufenthalt in einem anderen Land liegt, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Bestimmungen nicht. Diese werden durch wirksame, am ursprünglichen Zweck orientierte Klauseln ersetzt.(Stand 03.2024)